Andreas Steier begrüßt Krankenhauszukunftsgesetz

17.09.2020
Pressemitteilung

144 Millionen Euro vom Bund für rheinland-pfälzische Krankenhäuser geplant.

Laut dem Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wird der Bund 3 Milliarden EUR bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen.

„Es gehen rund 144 Millionen EUR vom Bund zu uns nach Rheinland-Pfalz und helfen enorm, unsere Krankenhäuser in der Region zu modernisieren. Das ist besonders nach den Erfahrungen aus der Corona-Krise eine wichtige Investition in die Zukunft unseres Gesundheitssystems. Ich spreche ja regelmäßig mit Verantwortlichen – das Geld wird dringend benötigt“, so Steier.

Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen sollen hierdurch finanziert werden. Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.

Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) wird um zwei Jahre bis 2024 verlängert. Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr wegen der Corona-Pandemie entstanden sind, werden auf Verlangen des jeweiligen Krankenhauses in Verhandlungen mit den Kostenträgern individuell ermittelt und ausgeglichen. Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, z. B. bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum 1. Oktober bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden. Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird bis Ende 2020 ausgedehnt. Im Bereich der Pflege werden wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert. Weitere Informationen unter:

www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz

Das Bundeskabinett hat das „Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ (Kurz: Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG) bereits verabschiedet, der Bundestag wird voraussichtlich am 18. September 2020 darüber abstimmen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich. Das Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes ist für Mitte Oktober 2020 geplant. Mit dem Gesetz wird das durch die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.

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