Antje Lezius: Für faire Bedingungen in der Versandbranche

31.10.2019
Beitrag

Paketboten-Schutz-Gesetz sorgt für mehr Wettbewerbsfairness und bessere Arbeitsbedingungen.

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Oktober 2019 das Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Hierzu erklärt Antje Lezius, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz:

„Noch rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft haben wird die Situation der Arbeitnehmer in der Paketzustellbranche verbessert. Mir persönlich war wichtig, dass wir mit dem Gesetz zugleich auch für faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Versandunternehmen gesorgt haben."

Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer, ordnete das Gesetz folgendermaßen ein:

„Das Paketboten-Schutz-Gesetz ist ein klares Signal des Gesetzgebers, dass er da konsequent handelt, wo grundsätzlich von uns gewollte unternehmerische Freiräume für unlautere Geschäftsmodelle zum Schaden der Beschäftigten und der Mitbewerber am Markt ausgenutzt werden. Bei Großkontrollen waren zuletzt wiederholt Verstöße in erheblichem Ausmaß aufgedeckt worden. Zugleich schaffen wir auch mehr Wettbewerbsfairness zwischen dem Einzelhandel vor Ort und Teilen des Online-Handels, die mit Hilfe ausbeuterischer Strategien von Subunternehmen Versandkosten marginalisieren konnten.
Auftraggebenden Unternehmen der Paketbranche haften künftig grundsätzlich für nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge der beauftragten Subunternehmen. Relativ leicht können sie sich aber von dieser Haftung befreien, indem sie Sorgfalt bei der Auswahl von Subunternehmen entweder durch Einforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozial- oder Unfallversicherungsträgers nachweisen oder das Subunternehmen über eine Präqualifikation verfügt. Bei dieser handelt es sich um einen unabhängigen Eignungsnachweis, der sich in der Baubranche bewährt hat.
Unsere Erwartung ist, dass sich mit diesem Gesetz geordnete Verhältnisse in der gesamten Branche durchsetzen. Daher ist es bis Ende 2025 befristet. Sollte sich jedoch zeigen, dass die Maßnahmen nicht wie gewünscht wirken, so werden wir die Instrumente zielgenau nachschärfen und das Gesetz, wenn erforderlich fortführen, um verbliebene Schlupflöcher zu schließen.“