
Foto: CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Der Deutsche Bundestag hat am 22. April 2020 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie beraten.
Ziel der Gesetzgebung ist es, die Eltern aufzufangen, welche die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug wegen der Corona-Pandemie nicht mehr einhalten können. So sollen Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Überdies bleibt der "Partnerschaftsbonus" auch dann bestehen, wenn ein Elternteil aufgrund der aktuellen Umstände mehr oder weniger arbeitet als geplant. Schließlich sollen Corona-bedingte Einkommenseinbußen, zum Beispiel durch den temporären Bezug von Kurzarbeitergeld, die Höhe des Elterngeldes nicht reduzieren und auch bei einem weiteren Kind keine negativen Auswirkungen haben.
Mit Blick auf den weiteren Zeitplan setzt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich dafür ein, dass das Gesetz Anfang Mai beschlossenen wird, damit es rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten kann und es so zügige Entlastungen für die vielen betroffenen Eltern gibt.
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