Thomas Gebhart: Außerklinische Intensivpflege weiterhin zu Hause möglich

27.05.2020
Pressemitteilung

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart (CDU), erklärt:

"Mit dem Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz werden wesentliche Neuerungen in der außerklinischen Intensivpflege und der medizinischen Reha auf den Weg gebracht. Neuerungen, die besonders schutzbedürftigen Mitmenschen in unserer Gesellschaft zu Gute kommen und gerade deshalb so wichtig sind."

Der Gesetzesentwurf, über den heute in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird, sieht zum einen vor, die außerklinische Intensivpflege als eigenständigen Leistungsbereich auszubauen. Ziel ist, die besonderen Bedarfe der betroffenen Patienten angemessen zu berücksichtigen sowie die Versorgung und damit vor allem die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Gleichzeitig geht es darum, Fehlanreizen entgegenzuwirken und bisher bestehende Missbrauchsmöglichkeiten zu beseitigen. Wichtig: Leistungen der außerklinischen Intensivpflege können weiterhin bei den Versicherten zu Hause oder sonst an einem geeigneten Ort erbracht werden, soweit an diesem Ort die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann.

Zum anderen wird mit den vorgesehenen Regelungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation der Grundsatz "Reha vor Pflege" gestärkt: So soll etwa das Verfahren bei Anträgen auf eine geriatrische Rehabilitation beschleunigt werden, indem die ärztliche Verordnung nicht mehr überprüft wird. Und: Auch das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung wird gestärkt.

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