Thomas Gebhart: Mit neuem Masernschutzgesetz entscheiden wir konsequent.

13.11.2019
Pressemitteilung

Landesgruppenmitglied Dr. Thomas Gebhart äußert sich zum Gesetz, das der Deutsche Bundestag morgen in 2./3. Lesung beraten wird.

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart (CDU): "Das Masernschutzgesetz ist konsequent. Nach jahrelangen Diskussionen wird dieses Thema nun entschieden. Und das ist gut so. Denn: Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Sie können im schlimmsten Fall tödlich verlaufen und sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit. In Deutschland wurden 2019 bis Mitte September bereits 492 Fälle registriert, davon 36 Fälle in Rheinland-Pfalz und allein 26 in der Südpfalz. In Deutschland sind die Impflücken bei Masern aber zu groß, um bundesweit die gewünschte Immunisierung von 95 Prozent zu erreichen - trotz aller Aufklärungskampagnen. Wir werden mit dem Gesetz daher den Schutz gegen Masern verbessern und die Prävention stärken."

Zum Inhalt des Gesetzes:

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertageseinrichtungen betreut oder in Asylbewerberunterkünften untergebracht sind, entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder aber eine Immunität nachweisen müssen. Gleiches soll für Personen gelten, die dort oder in medizinischen Einrichtungen tätig sind. Wer einen entsprechenden Nachweis nicht erbringen kann, darf in den genannten Einrichtungen grundsätzlich nicht aufgenommen oder tätig werden. Dies gilt im Übrigen nicht für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, weil klar ist: die Schulpflicht hat Vorrang. Zusätzlich sind weitere wesentliche Schritte vorgesehen, um die Impfprävention in Deutschland insgesamt zu stärken: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll z.B. die Bevölkerung verstärkt zielgruppenspezifisch informieren. Fachärzte dürfen unabhängig von Fachgebietsgrenzen impfen. Den Krankenkassen wird ermöglicht, ihre Versicherten individuell über fällige Schutzimpfungen zu informieren. Und: die Impfdokumentation kann künftig auch elektronisch erfolgen.

Gebhart: "Es muss unser oberstes Gebot sein, insbesondere die Gesundheit unserer Kinder zu schützen." Der Entwurf eines Masernschutzgesetzes wird morgen abschließend im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft.

Weiterführende Informationen zum Thema "Masernschutz" finden Sie unter den folgenden Links.

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