Thomas Gebhart zum Fairer-Kassen-Wettbewerb-Gesetz

18.02.2020
Pressemitteilung

Landesgruppenmitglied äußert sich zum Beschluss des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetzes am 13. Februar 2020. 

Am Donnerstag, den 13. Februar 2020, wurde das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz im Deutschen Bundestag beschlossen. In seiner Rede im Parlament sagt der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart (CDU):

"Mit diesem Gesetz stärken wir einen funktionierenden Wettbewerb der Kassen. Das soll ein Wettbewerb um die beste Versorgung sein - nicht um die besten Finanztricks. Mit dem Gesetz wird der Ausgleich zwischen den Kassen gerechter und das Zuweisungssystem genauer. Und das kommt den Versicherten zu Gute."

Die Regelungen sehen unter anderem vor, regionale Ausgabenunterschiede der Kassen zu berücksichtigen. Krankheitsfälle, die sehr hohe Kosten verursachen, werden finanziell abgefedert. Die Transparenz und die Zusammenarbeit bei den Aufsichtsbehörden werden verbessert.

Gebhart: "Auch zu dem dringlichen Thema der Lieferengpässe bei Arzneimitteln wird gehandelt. Für Pharmahersteller und Großhändler werden Meldepflichten eingeführt, so dass schneller auf Lieferengpässe reagiert werden kann. Wenn ein bestimmtes Arzneimittel einmal nicht lieferbar sein sollte, erhalten Versicherte künftig ein vergleichbares Arzneimittel ohne zusätzliche Aufzahlung."

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