Peter Bleser & Jan Metzler: Bürokratieabbau vor allem für den Mittelstand

29.10.2019

Unternehmen werden um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet.

Der Deutsche Bundestag berät das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz 

Der Bundestag berät seit dem 17. Oktober über das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz, das noch vor Weihnachten beschlossen werden soll. Es wird vor allem die mittelständische Wirtschaft um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlasten.

Darüber freut sich auch der rheinland-pfälzische Wirtschaftspolitiker und Bundestagsabgeordnete, Jan Metzler MdB: „Wir sind uns alle einig, wenn es um den Abbau von Bürokratie geht, tun uns aber schwer in der konkreten Umsetzung. Umso erfreulicher das wir diesen deutlichen Schritt der Entlastung nun gehen konnten“.

Damit sei die Arbeit jedoch noch lange nicht abgeschlossen, so Peter Bleser MdB, ebenfalls Mitglied des Wirtschaftsausschusses sowie der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz: „Das Entlasten von Bürokratie ist ein dauerhafter Prozess, den wir im Auge behalten müssen und werden“.

Zum Hintergrund:
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Krankschreibungen nicht mehr wie bisher beim Arbeitgeber in Papierform eingereicht werden müssen. Nachdem ihnen die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin gemeldet wurde, können die Arbeitgeber die entsprechenden Daten in Zukunft direkt bei den Krankenkassen abrufen. Auch für Meldescheine bei Übernachtungen – z.B. in Hotels oder Pensionen – wird es künftig die Möglichkeit eines digitalen Meldeverfahrens geben, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere sichere Verfahren ersetzt wird.

Erleichterungen gibt es zudem bei der Steuerprüfung. Künftig soll es ausreichen, wenn der Steuerpflichtige fünf Jahre nach der Auswechslung eines Datenverarbeitungssystems oder einer Datenauslagerung nur noch einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält.

Gründer müssen künftig in den ersten beiden Jahren ihrer Betriebsgründung nicht mehr jeden Monat, sondern nur noch vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Das ist insbesondere auch für Start-Ups eine enorme Entlastung. Schließlich werden Unternehmen auch bei der Erfüllung von Statistikpflichten entlastet. So werden das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe sowie das Insolvenzstatistikgesetz vereinfacht.

Das Bürokratieentlastungsgesetz III ist ein notwendiger und wichtiger Schritt. Aber die Unternehmen und die Menschen in Deutschland brauchen weitere Entlastungen. Denn eine schlanke und effiziente Regulierung stärkt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, sondern kurbelt Wachstum und Beschäftigung an. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich daher dafür ein, dass es auch auf EU-Ebene – etwa durch das Prinzip „one in, one out“ – zu einem Abbau bürokratischer Regelungen kommt.

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