Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2020 dem Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik zugestimmt. Dazu erklärt der rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter, Peter Bleser:
„Die Vergabe von Direktaufträgen bei Beschaffungen für mandatierte Auslandseinsätze der Bundeswehr oder bei einsatzgleichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Krise wird erleichtert. Unsere Soldaten sollen das Material erhalten, welches sie brauchen, um sich und uns zu schützen. Das geht uns alle an und die Union sorgt dafür.“
Hintergrund: Im Bereich Verteidigung und Sicherheit stehen die militärischen wie die zivilen Sicherheitsbehörden vor neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Einerseits wird es immer wichtiger, kurzfristig und flexibel auf sicherheitsrelevante Entwicklungen im In- und Ausland reagieren zu können. Andererseits werden die Einsätze vielfältiger – von internationalem Krisenmanagement über die Abwehr terroristischer Gefahren bis zu Fragen der Cybersicherheit und der asymmetrischen Kriegsführung. Auf diese veränderte Sicherheitslage müssen sich die Soldaten und Polizisten schnell einstellen können. Mit der heute beschlossenen Reform der öffentlichen Auftragsvergabe im Sicherheits- und Verteidigungsbereich haben es die Beschaffungsstellen künftig leichter, das benötigte Material schneller und effizienter einzukaufen. Das gilt insbesondere für die kurzfristig erforderliche Ausrüstungsbeschaffung. Bereits nach geltendem Recht besteht eine Ausnahme vom Vergaberecht, wenn wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates betroffen sind.
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