-- Bitte beachten Sie die Updates zu diesem Beitrag vom 01. April 2020 und 03. April 2020 --
Die aktuelle Corona-Pandemie stellt auch die deutschen Grenzregionen vor besondere Herausforderungen. Neben den erschwerten Grenzübertritten ist die aktuelle Situation insbesondere für diejenigen Bürger ein Problem, die in Deutschland wohnen und in Luxemburg arbeiten.
Die CDU-Landesgruppenmitglieder Patrick Schnieder (Wahlkreis Bitburg), Andreas Steier (Wahlkreis Trier/Trier-Saarburg) aus Rheinland-Pfalz sowie Nadine Schön (Wahlkreis St. Wendel) und Markus Uhl (Wahlkreis Homburg) aus dem Saarland haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gewandt und steuerliche Verbesserungen für die vielen Grenzpendler nach Luxemburg gefordert, die als Präventivmaßnahme gegen die Corona-Ausbreitung nun vermehrt von zuhause aus arbeiten.
Eine erste gute Neuigkeit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales indes bestätigt: im Bereich der Sozialversicherungspflicht wurden bereits einvernehmliche Regelungen mit Luxemburg getroffen. Das heißt, alle Pendler bleiben in Luxemburg sozialversichert und müssen keine deutschen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Denn die Arbeit von zu Hause erfolgt coronabedingt nur vorübergehend und in Übereinstimmung mit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Wer wegen der Corona-Pandemie in Heimarbeit von Deutschland aus für seinen Luxemburger Arbeitgeber tätig ist, muss nicht fürchten, nach Artikel 13 VO (EG) Nr. 883/2004 über die 25%-Schwelle in diesem Jahr zu kommen (sog. 50-Tage-Regelung).
Die Steuerregelungen zwischen Luxemburg und Deutschland sehen bislang nur eine Regelung für eine kurzzeitige Tätigkeit außerhalb Luxemburgs vor. Mit der Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg vom 26. Mai 2011 wurde eine steuerliche Freigrenze von weniger als 20 Arbeitstagen eingeführt. In ihrem Schreiben an Bundesfinanzminister Scholz fordern die vier Bundestagsabgeordneten, dass das Abkommen mit Luxemburg angepasst wird und die Freigrenze deutlich angehoben wird. In Frankreich und Belgien wurden die Begrenzungen bereits angepasst: Seit dem 01.01.2020 wurde die Freigrenze für Pendler aus Frankreich auf 29 Tage angehoben. Das Königreich Belgien hat die Begrenzung der Arbeitstage aufgrund der Corona-Pandemie nun komplett aufgehoben. Darüber hinaus bestünde seitens des Bundesfinanzministeriums die Möglichkeit, die Finanzämter anzuweisen, bei den Prüfungen für die Steuererklärungen 2020 individuell und zugunsten der Steuerzahler vorzugehen.
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