Update: Entwarnung für Luxemburg-Grenzpendler

01.04.2020
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Gute Nachricht: Auch 19-Tage-Regelung wird vorerst nicht angewandt.

In der vergangenen Woche hatten sich Mitglieder der CDU-Landesgruppen Rheinland-Pfalz und Saarland an den Bundesfinanzminister gewandt (Die Landesgruppen berichteten, Artikel hier): Verlässlichkeit und steuerliche Verbesserungen für die Grenzpendler bei „Home Office“-Tätigkeiten seien unter den aktuellen Bedingungen unerlässlich. 

Nun informiert der Vorsitzende der Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Abgeordnete des Wahlkreises Bitburg, Patrick Schnieder: 

"Gute Nachrichten für alle Pendler nach Luxemburg. Die 19-Tage-Regelung wird vorerst nicht angewendet. Dies hat das saarländische Finanzministerium gerade mitgeteilt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitstage im Homeoffice während der Corona-Krise wie normale Arbeitstage in Luxemburg angerechnet werden. Das Bundesfinanzministerium wird zeitnah eine Vereinbarung mit Luxemburg schaffen, um diese Ausnahmeregelung auch rechtlich abzusichern. Ich bin froh, dass nach den vielen Gesprächen der letzten Wochen nun endlich eine Lösung im Sinne der Grenzgänger gefunden wurde.

Hintergrund: Deutsche Pendler, die in Luxemburg beschäftigt sind, müssen ihren Arbeitslohn grundsätzlich in Luxemburg versteuern. Nach einer Vereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg bleibt es bei dieser Besteuerung, wenn die Pendler ihre Tätigkeit an bis zu 19 Tagen im Homeoffice ausüben. Überschreiten die Pendler allerdings diese Grenze, werden ihre Arbeitstage im Homeoffice in Deutschland versteuert."