Verbesserungen für Vinotheken und Brauereigaststätten bei Corona-Hilfen

17.03.2021
Pressemitteilung

Unternehmen mit angeschlossenem Gaststättenbetrieb erhalten einen vereinfachten und verbesserten Zugang zu den November- und Dezemberhilfen. Darüber informiert der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz Patrick Schnieder MdB. Die Mitglieder der Landesgruppe hatten sich zuvor intensiv bei der Bundesregierung für Verbesserungen für Betriebe wie Vinotheken, Straußenwirtschaften und Brauereigaststätten eingesetzt.

Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie zum Beispiel an ein Weingut angeschlossen sind, werden künftig bei der Antragsstellung für die November- und Dezemberhilfe als eigenständiges Unternehmen behandelt. Zuvor konnten beispielsweise Winzer für ihre Vinotheken und Straußenwirtschaften nur dann die Corona-Hilfen beantragen, wenn der Umsatz des gesamten Unternehmens aufgrund der Corona-Pandemie um 80 Prozent zurückgegangen ist. Diese Regelung für sogenannte Mischbetriebe sorgte nicht nur bei den Betroffenen für Kritik. „Den größten Ertrag machen viele Weingüter über ihr gastronomisches Angebot. Der Weinverkauf geht zwar mit hohen Umsätzen einher, ist oftmals aber sogar ein Verlustgeschäft. Die bisherige Regelung für Mischbetriebe berücksichtigte diesen Umstand nicht. Ich bin froh, dass unsere Bemühungen erfolgreich waren und nun auch Weingüter und Brauereien für ihre Gaststätten November- und Dezemberhilfe beantragen können“, erklärt Patrick Schnieder.

Mit der November- und Dezemberhilfe erhalten Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum. Die Antragsfrist endet am 30. April 2021.