26,5 Mio. Euro vom Bund für rheinland-pfälzische und saarländische Kommunen

03.03.2021
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Mittel aus dem Bundesprogramm zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bewilligt. Aus dem Programm fließen knapp 20 Millionen Euro in rheinland-pfälzische und mehr als 6,5 Millionen Euro in saarländische Kommunen.

Folgende Projekte profitieren von der Förderung:

2.387.870 Euro für die Teilsanierung der Pellenzhalle
3.000.000 Euro für die Sanierung der Sporthalle in Daleiden
3.000.000 Euro für den Ersatzneubau des Hallenbades der Verbandsgemeinde Rhein-Selz in Oppenheim
1.772.861 Euro für die Sanierung und Erweiterung der Jugendverkehrsschule in Landau in der Pfalz
2.818.000 Euro für die Sanierung des Hallenbades in St. Goarshausen
427.000 Euro für den Ersatzneubau eines Funktionsgebäudes am Kunstrasenplatz in Wirges
899.000 Euro für die Sanierung mit Ersatzneubaudes Paternusbades in Pfeddersheim
2.029.000 Euro für die Sanierung der Bezirkssportanlage Ludwigshafen-Rheingönheim
1.138.000 Euro für die Sanierung und Modernisierung der Rudolf-Harbig-Anlage in Grünstadt
1.233.000 Euro für die Sanierung der Gymnastikhalle in Altenglan
770.000 Euro für die Sanierung der Kulturhalle in Waldmohr
330.000 Euro für die Sanierung der Rothenfeld-Turnhalle in Waldmohr

3 Millionen Euro für die Sanierung und Neugestaltung des Freibades Landsweiler-Reden
1,8 Millionen Euro für die Sanierung des ehemaligen Schwesternwohnheimes und Umbau zum Jugendzentrum Plus Sulzbach
810.000 Euro für die Sanierung des Tennisheims und Umnutzung zu einem Jugend- und Freizeitzentrum Spießen-Elversberg
720.000 Euro für die Sanierung der Köhlerhalle Nohfelden
175.500 Euro für die Sanierung des ehemaligen Sportplatzes und Umnutzung zu einem Multifunktionsfeld Blieskastel


Mit dem Programm zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ fördert der Bund größere Projekte der sozialen Infrastruktur. In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde abschließend über die Verteilung der Mittel beraten. Die genannten Projekte fallen unter die Förderbedingungen und können jetzt mit den Mitteln des Bundes umfassend saniert werden.