BM Altmaier: Gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen

28.01.2020
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Zum 1. Januar 2020 ist das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen in Kraft getreten.

Das gesamtdeutsche Fördersystem gehört zu den vom Bundeskabinett am 10. Juli 2019 beschlossenen zwölf prioritären Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse". 

Nach der Deutschen Einheit war die regionale Strukturpolitik insbesondere auf das Zusammenwachsen von Ost und West ausgerichtet. Mit dem gesamtdeutschen Fördersystem wird auf der einen Seite für die ostdeutschen Länder die Förderung auch nach dem Auslaufen des Solidarpakets II fortgesetzt. Auf der anderen Seite werden weitere Regionen wie z.B. Teile des Saarlandes, des Ruhrgebiets, Bremen und strukturschwache ländliche Regionen in die Unterstützung einbezogen. Zeichen für Strukturschwäche können eine hohe Arbeitslosigkeit, niedrige Löhne, eine verbesserungswürdige Infrastruktur oder eine nachteilige demografische Entwicklung sein.

Die neue Regionalförderung wird insgesamt 22 Bundesprogramme beziehungsweise Programmfamilien aus sechs Bundesressorts bündeln. Konkret gefördert werden Investitionen, Innovationen, Gründungen und Fachkräfteinitiativen, Breitband und digitale Entwicklung, städtebauliche und ländliche Entwicklungen bis hin zu sozialen Themen. Elf der 22 Programme entfallen auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.