Dr. Thomas Gebhart: Freibetrag entlastet vor allem kleine Betriebsrenten

12.12.2019
Pressemitteilung

Freibetrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge: Vor allem kleine Betriebsrenten werden entlastet.

Dr. Thomas Gebhart, Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz im Deutschen Bundestag sowie Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, informiert:

"Heute beschließt der Bundestag, dass die Betriebsrentner bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung entlastet werden. Damit geben wir eine Antwort auf eine Sachlage, die auf ein Gesetz aus dem Jahr 2003 zurückgeht. Seitdem hat es anhaltende Kritik an der geltenden Gesetzeslage gegeben.

Es wird nun zum 1. Januar 2020 ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro eingeführt. Dadurch zahlen rund 60 Prozent der aktuell betroffenen Personen künftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenkassenbeitrags auf ihre Betriebsrente. Die übrigen rund 40 Prozent werden mit bis zu 300 Euro im Jahr entlastet".

Die Betriebsrentner werden insgesamt jedes Jahr um insgesamt 1,2 Milliarden Euro entlastet. Die Mindereinnahmen in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden im Jahr 2020 vollständig und bis zum Jahr 2023 gestuft durch Entnahmen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgeglichen.

Gebhart: "Es ist gut, dass diese Frage jetzt entschieden wird. Von der jetzigen Regelung profitieren vor allem jene mit vergleichsweise kleinen Betriebsrenten".