Zweites Standbein für deutsche Forschungslandschaft

12.11.2019
Beitrag

Die steuerliche Forschungsförderung als wichtiges Signal für unseren Innovationsstandort.

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) beschlossen.

Mit der neuen steuerlichen Forschungsförderung schaffen wir ein effizientes und zielgerichtetes Förderinstrument für Forschung und Entwicklung. Sie wird als zweites Standbein der Forschungsförderung neben der bestehenden Projektförderung eingeführt. Diese hat sich zwar bewährt, ist aber gerade für kleine und mittelständische Unternehmen zu kompliziert und zu bürokratisch. Die neue steuerliche Forschungsförderung ist hingegen einfach zu beantragen und wird mit der jährlich fälligen Steuerlast direkt vom Finanzamt verrechnet.


Mit dem neuen Gesetz wird der Forschungsstandort Deutschland gestärkt. Das ist ein guter Tag für die Zukunft unseres Landes.


Es können maximal 25 Prozent der Personalkosten geltend gemacht werden. Die Förderung ist auf 500.000 Euro pro Wirtschaftsjahr und Unternehmen gedeckelt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine unabhängige Stelle den Forschungscharakter des Projektes im Vorfeld verbindlich bescheinigt. Sollte das Unternehmen in dem Jahr Verluste machen, erhält es die Fördersumme dennoch ausgezahlt.
Uns als Union war es besonders wichtig, dass auch Auftragsforschung auf Seiten des Auftraggebers steuerlich angerechnet werden kann.

Das Gesetz soll bereits am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Mehr zum Thema von unserem Wirtschaftspolitiker Jan Metzler MdB