In einer Telefonschaltkonferenz haben Bundeskanzlerin Merkel sowie die Regierungchefinnen und Regierungschefs der Länder am Mittwoch, 15. April 2020, Maßnahmen zur schrittweisen Lockerung der aktuellen, Corona-bedingten Einschränkungen beschlossen.
Deutschland kehrt nur in kleinen Schritten zur gesellschaftlichen Normalität zurück. Die wegen der Coronavirus-Epidemie verhängte Kontaktsperre haben Bund und Länder zunächst bis zum 3. Mai verlängert. Ab dem 20. April gibt es aber erste Lockerungen im Einzelhandel. Dabei gelten für Mitarbeiter und Kunden weiterhin strenge Hygieneregeln und Abstandsgebote. Schlangenbildungen vor Geschäften soll vorgebeugt werden. Den Bürgern wird dringend angeraten, in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln Atemschutzmasken zu tragen. Dazu verpflichtet werden sie nicht.
Bei allen Entscheidungen lassen sich Bund und Ländern davon leiten, dass die Erfolge im Kampf gegen die Coronavirus-Epidemie nicht zunichte gemacht werden dürfen. Ältere Menschen und solche mit schweren Vorerkrankungen müssen geschützt werden. Ärzte und Kliniken, vor allem Intensivstationen, dürfen nicht überlastet werden.
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Öffnen dürfen ab dem 20. April
- Läden mit einer Verkaufsfläche, die nicht größer ist als 800 Quadratmeter
- Buchläden, Auto- und Fahrradhändler, egal, wie groß die Ladenfläche ist
- Bibliotheken und Archive unter Auflagen
Ab dem 4. Mai
- kann der Schulbetrieb schrittweise mit den Abschlussklassen starten
- können Friseurbetriebe die Arbeit wieder aufnehmen.
Bis mindestens 31. August untersagt bleiben
- Großveranstaltungen
- Offen ist, wann Restaurants, Cafés oder Einkaufszentren wieder öffnen dürfen
- Trotz der großen Bedeutung der Religionsfreiheit bleiben auch Kirchen, Synagogen und Moscheen vorerst geschlossen. Ein Weg zur Öffnung soll mit den Religionsgemeinschaften erarbeitet werden.
Am 30. April werden Bund und Länder über die nächsten Schritte beraten.
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