Metzler/Bleser: Zusätzlicher KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

07.04.2020
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Landesgruppenmitglieder begrüßen schnellere Kreditvergabe für kleine und mittlere Betriebe.

Trotz der bereits vom Bundestag beschlossenen, umfangreichen Maßnahmenpakete, haben viele kleine und mittlere Unternehmen angesichts der Corona-Pandemie dennoch weiterhin Schwierigkeiten, einen Kredit zu erhalten. Gleichzeitig fallen sie aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl aus der Zielgruppe des Sofortprogramms für Kleinstunternehmen und Selbstständige. In Rücksprache mit Selbstständigen und Unternehmern haben Bundestag, Bundesregierung, Länder sich auf ein zusätzliches Kreditprogramm für kleine bis mittlere Unternehmen geeinigt.

Ziel des neuen KfW-Schnellkredits 2020 ist es, betroffene Unternehmen durch KfW-Darlehen in Höhe von 3 Monatsumsätzen pro Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 € und 100 Prozent Haftungsfreistellung mit einer raschen Liquiditätshilfe zu unterstützen. Dazu die Wirtschaftspolitiker und rheinland-pfälzischen Abgeordneten, Peter Bleser (Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück) und Jan Metzler (Wahlkreis Worms-Alzey-Oppenheim): 

Peter Bleser: "Die KfW-Schnellkredite helfen den Unternehmen den kurzfristigen Zusammenbruch des Absatzes zu überstehen und danach wieder mit alter Mannschaft weiter zu arbeiten."

Jan Metzler: "Gerade bei der Kreditgewährung im Zuge der Corona-Krise hat es in den letzten Tagen bei etlichen Unternehmen noch gehakt. Die Bundesregierung spannt deshalb einen weiteren Hilfsschirm für Mittelständler mit mehr als 10 Beschäftigten, der sich der wichtigsten Punkte annimmt."

Hier die Eckpunkte des KfW-Schnellkredits:

  • Hausbanken erhalten eine Haftungsfreistellung von 100%
  • Bund trägt das volle Risiko
  • Bewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung
  • 10 Jahre Laufzeit
  • Kreditvolumen: bis zu 3 Monatsumsätze aus 2019 (maximal € 800.000 über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 bis zu 50 Mitarbeiter)"