
Foto: BMG
"Um Infektionsketten frühzeitig zu erkennen, ist es wichtig, zukünftig noch mehr zu testen - etwa in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Entsprechende Regelungen sind Gegenstand eines 2. Corona-Gesetzes, dass heute in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde.
Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, Corona-Infizierte zukünftig schneller zu finden, zu testen und versorgen zu können. Zudem wird der Öffentlichen Gesundheitsdienst gestärkt, sowohl hinsichtlich personeller Ressourcen als auch in Bezug auf technische Ausstattung. Insgesamt wird diese Modernisierung mit einem Förderprogramm von insgesamt 50 Millionen Euro unterstützt.
Auch sollen mehr Tests etwa in Pflegeheimen ermöglicht und die bereits bestehenden Meldepflichten an das Robert Koch - Institut erweitert werden. Dies ermöglicht auch das Erkennen von Mustern, um dadurch epidemiologische Rückschlüsse ziehen zu können."
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